Barrierefreiheit in der Wissenschaft: Inklusivität als notwendige Basis

1. Barrierefreiheit: Mehr als nur eine Checkliste

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit sind kommerzielle Player ab einer bestimmten Größe verpflichtet, alle Publikationen sowie Webseiten barrierefrei zu stellen. Grundlage für das deutsche BSFG ist der European Accessibility Act (EAA). Für die öffentliche Hand gelten diese Regeln im Grunde bereits seit 2020. Diese „Barrierefreiheit“ bedeutet in diesem Kontext, dass Menschen mit beeinträchtigter Sehfähigkeit möglichst problemlosen Zugang zu Wissen und Teilhabe erhalten.

Die Forderung nach Barrierefreiheit gibt es nicht nur in Deutschland bzw. innerhalb der EU. Auch in den USA gilt der Americans with Disability Act II (ADA Title II), der sehr ähnliche Richtlinien mit Blick auf barrierefreie Publikationen vorschreibt.

Im Vorfeld seiner Einführung wurde in Europa viel über den EAA diskutiert und das Ganze wurde von vielen Unternehmen, auch von wissenschaftlichen Verlagen, als regulatorischer Eingriff der Politik gewertet, der die Unternehmen Geld kostet. Doch steckt mehr dahinter: Teilhabe an Wissen, an Bildung, an Forschung ist mehr als Compliance – es ist eine wichtige Grundlage für Open Science, die „Open“ ernst nimmt.

Barrierefreie Dokumente sollten mithin Teil der Wissenschaft sein, wie gesagt, vor allem einer Wissenschaft, die sich Open Access, Open Science auf die Fahne geschrieben hat. Tatsächlich ist Barrierefreiheit auch die Voraussetzung für wahrlich umfassende Sichtbarkeit.

2. Für Wissenschaftler*innen: Maximale Reichweite und Zitationsrate

Barrierefreie Dokumente haben nicht nur Vorteile für Menschen mit visuellen Beeinträchtigungen. In der Regel sind sie besser strukturiert – nicht automatisch mit Blick auf den Inhalt, aber technisch -, was nicht nur Screenreadern zugutekommt, sondern auch Suchmaschinen-Crawlern. Sie bieten also eine Art Search-Engine-Optimierung für die Wissenschaft. So wird die Sichtbarkeit und damit die Reichweite barrierefreier Dokumente gestärkt.

Werden Texte von mehr Menschen rezipiert – also auch von Menschen mit Beeinträchtigungen beim Lesen –, werden Texte mit höherer Wahrscheinlichkeit häufiger zitiert. (Wobei Häufigkeit von Zitationen freilich von zahlreichen weiteren Faktoren abhängt.)

Barrierefreiheit ist also nicht nur gesetzlich verankert, sondern bietet auch Vorteile für die jeweiligen Publikationen – und damit auch für diejenigen, die für diese Publikationen verantwortlich zeichnen: Autor*innen und Verlage bzw. Publikationsdienstleister. Inklusion nicht nur als Schlagwort im eigenen Wertekanon zu führen, sondern auch praktisch zu leben, steigert das eigene Ansehen.

3. Für Einrichtungen: Effizienz und Rechtssicherheit

Nicht alle institutionellen Publikationsdienstleister verfügen über Mittel und Wege, ihre Publikationen barrierefrei zu gestalten. Professioneller Satz, der strukturierte PDF/UA-Dokumente erzeugt, die den Anforderungen des BFSG entsprechen, kann teuer sein. Insbesondere dann, wenn Autor*innen selbst z.B. mit Hilfe von Formatvorlagen für Word angeleitet werden, ihre Publikationen zu formatieren, erfüllt das daraus entstehende PDF-Dokument für gewöhnlich nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Das kann mehr als ein Image-Problem werden, da die Erfüllung gesetzlicher Standards auch zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Seit September 2025 gibt es die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die sich darum bemüht, die Einhaltung der Vorgaben des BFSG zu prüfen. Für die öffentliche Hand ist die beim Beauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen angesiedelte Schlichtungsstelle zuständig. Bei beiden Stellen können Betroffene und bestimmte Gruppen Beschwerden einreichen, was nicht direkt zu Abmahnungen oder Strafen führt, sondern zunächst dazu führen soll, Nachbesserungen zu ermöglichen.

Eine auf Barrierefreiheit ausgelegte Produktion digitaler Publikationen hat übrigens nicht nur den Vorteil, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und so potenzielle Reibungspunkte zu vermeiden. Die zugrundeliegende Formatierung kann medienneutrale Datenhaltung begünstigen, z.B. auf XML-Basis; diese ist unabhängig von spezifischen Textverarbeitungsprogrammen und bietet größtmögliche Flexibilität mit Blick auf etwaige neue Formate, ist also besonders nachhaltig.

4. Der technische Standard: Was ist PDF/UA?

Barrierefreie PDF-Dateien bieten unter der Oberfläche mehr als ein „normales“ PDF. Für das menschliche Auge unsichtbar sind spezifische, maschinenlesbare Tags integriert. So kann ein Screenreader Zeichen eine Funktion zuweisen und unterscheiden: Handelt es sich hier um eine Seitenzahl, eine Fußnote, eine Kopfzeile, eine Überschrift, gewöhnlichen Fließtext usw.? Bei einfachen PDFs sehen all diese Zeichen für die Maschine gleich und gleichwertig aus: Der Screenreader hat keinerlei Orientierung.

Für Abbildungen werden bei barrierefreien Dokumenten sogenannte ALT-Texte, also alternative Beschreibungen hinterlegt; der Screenreader liest diese ALT-Texte und die Abbildung wird nicht zu einer Ansammlung willkürlicher Zeichen.

Außerdem erkennt der Screenreader so die logische Lesereihenfolge und das Navigieren im Text wird möglich: von einer Fußnotenziffer im Text zur Fußnote und zurück; zu unterschiedlichen Überschriften oder dem Inhaltsverzeichnis und so weiter.

Auch Farbkontraste spielen bei Barrierefreiheit eine Rolle und die Unterscheidung von Informationen in Grafiken wird nicht rein farbbasiert begründet. Kontraste und ggf. unterschiedliche Schraffuren unterstützen die Unterscheidbarkeit der Informationen.

5. Praxistipps: So können Sie starten

Für Autor*innen, die mit Word arbeiten, ist Barrierefreiheit im PDF ohne Unterstützung nicht leicht zu erreichen. Zwar gibt es Software-Lösungen, allerdings bietet es sich an, mit Profis zu kooperieren, für die Barrierefreiheit zum Tagesgeschäft gehört – wie zum Beispiel Verlage oder professionelle Dienstleister. Eine gute Strukturierung mit den Elementen der Formatvorlage, z.B. für Überschriften, Aufzählungen, Fußnoten usw., ist unbedingte Voraussetzung dafür, dass die Umsetzung von Barrierefreiheit gelingt. Auch können Sie als Autor*in ALT-Text für etwaige Abbildungen formulieren.

Für wissenschaftliche Einrichtungen liegt es ebenfalls nahe, sich Expertise bei externen Partnern zu suchen, um die entsprechende Aufbereitung der digitalen Publikationen möglichst frühzeitig in den Produktionsprozess zu integrieren. Wenn Sie professionelle Grafiker*innen oder Layout-Services engagieren, erkundigen Sie sich nach den Standards Ihrer jeweiligen Lieferant*innen.

6. Barrierefreiheit: Mehrwert für alle

Letztlich hilft Barrierefreiheit also sowohl Menschen mit Beeinträchtigungen als auch den Autor*innen selbst, durch bessere Sichtbarkeit und weitere Verbreitung. Für Einrichtungen und Verlage dürfte nicht zuletzt Compliance mit bestehenden gesetzlichen Vorgaben ebenfalls eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielen. Und hehren Worten von Inklusion können hier echte Taten folgen.

Natürlich sollten die wirtschaftlichen Implikationen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit nicht unterschätzt werden – dies ist auch der Grund dafür, dass Unternehmen erst ab einer bestimmten Größe zu Barrierefreiheit verpflichtet sind.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen: budrich agency steht Ihnen mit Expertise, Rat und Tat zur Seite – von Beratung bis zur barrierefreien Produktion sind wir für Sie da! Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

 

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